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Hallo,
es gibt eine wichtige Änderung in der Studiengebühren.
Der Wissenschaftsminister unterstrich die sozialverträgliche Ausgestaltung der Studiengebühren in Baden-Württemberg. „Wir sehen Klarstellungen und Erleichterungen bei Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor. So verbessern wir die Situation kinderreicher Familien, indem wir künftig nicht mehr auf die Mehrbelastung durch Studiengebühren, sondern die generelle Mehrbelastung kinderreicher Familien abstellen.“ Wie bisher würden für höchstens zwei Kinder Studiengebühren erhoben, weitere Kinder jedoch freigestellt. Künftig solle eine Befreiung aber auch dann erfolgen, wenn von drei Kindern nur eines studiere. Außerdem werde die Altersgrenze bei Kindererziehung von acht auf 14 Jahre angehoben, und die Härtefallklausel auf Fälle erweitert, in denen die Beitreibung der Gebühr - unabhängig von der finanziellen Situation des Betroffenen - eine persönliche Härte darstelle. Für die bereits beschlossene Zinsobergrenze von 5,5 Prozent für Studiengebührendarlehen werde eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
:!:Laut Auskunft von Hr. Harlacher werden alle Studenten/innen befreit die mehr als 2 Geschwister haben solange keines der Geschwister von Studiengebühren befreit wurde. Auch wenn die anderen Geschwister überhaupt nicht studieren.
Hier der Antrag für die Befreiung.
Mit freundlichen Grüßen Eure Fachschaft
~~DISCUSSION~~